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Impressum:

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KP42 Advisory & Investment GmbH

Luftschiff-Platz 26

50667 Köln

Deutschland

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HR-Nr.:

112080

USt.-ID:

DE356601676

Steuer-Nr.:

217/5756/1555

Gesch.ftsführung:

Christopher Peterka, Dr. Daniel Knapp

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Allgemeine Auftragsbedingungen - Stand April 2024
 

Allgemeine Auftragsbedingungen für Aufträge der

KP42 Advisory & Investment GmbH
 

1. Geltungsbereich
 

1.1 Diese Auftragsbedingungen gelten für alle Verträge der KP42 Advisory &

Investment GmbH (“KP42“) und ihren Auftraggebern, soweit nicht im Einzelfall

etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend

vorgeschrieben ist. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des

Vertragsschlusses gültige Fassung.
 

1.2 Diese Auftragsbedingungen gelten in der jeweils gültigen Version auch für

alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, sofern bei

Zusatzverträgen, Auftragserweiterungen und/oder anderen Vereinbarungen

zwischen dem Auftraggeber und KP42 Advisory & Investment nicht ausdrücklich

auf ihre Geltung hingewiesen wird.
 

1.3 Entgegenstehende Auftragsbedingungen des Auftraggebers finden keine

Anwendung, es sei denn, diese werden von KP42 Advisory & Investment

ausdrücklich schriftlich anerkannt.
 

1.4 Dritte können aus dem Vertrag zwischen KP42 Advisory & Investment und dem

Auftraggeber nur dann Ansprüche herleiten, wenn dies im jeweiligen Einzelfall

ausdrücklich vereinbart wurde; in diesem Fall finden diese

Auftragsbedingungen auch im Verhältnis zu den jeweils berechtigten Dritten

Anwendung.
 

2. Umfang des Auftrags
 

2.1 Der Umfang des Beratungsauftrags wird im Einzelfall vertraglich zwischen dem

Auftraggeber und KP42 Advisory & Investment vereinbart.
 

2.2 Gegenstand des Auftrags ist jeweils die Leistung der vereinbarten Dienste,

nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg.
 

2.3 KP42 Advisory & Investment ist bei der Erbringung der Beratungsleistung

weisungsfrei und handelt in eigener Verantwortung. Es besteht keine Bindung

an einen Arbeitsort oder eine bestimmte Arbeitszeit.
 

2.4 KP42 Advisory & Investment bzw. die von ihr zur Erbringung der geschuldeten

Dienste eingesetzten Berater übernehmen im Zusammenhang mit den von ihnen zu

erbringenden Leistungen keine Aufgaben der Geschäftsführung beim

Auftraggeber.
 

2.5 Alle etwa im Zusammenhang mit der beauftragten Leistung stehenden

Beschlussgegenstände sind vom Auftraggeber nach eigener Abwägung der hiermit

gegebenenfalls verbundenen Chancen und Risiken eigenverantwortlich zu

entscheiden. Die Leistungen von KP42 Advisory & Investment beschränken sich

auf die Vorbereitung – insbesondere die Ermittlung, Aufbereitung und

Auswertung hierfür gegebenenfalls relevanter Informationen.
 

2.6 KP42 Advisory & Investment erbringt ihre Leistung auf der Grundlage der im

Zeitpunkt der Leistungserbringung vorhandenen Sach- und Rechtslage. Ändert

sich diese nachträglich, ist KP42 Advisory & Investment nicht verpflichtet,

den Auftraggeber auf diese Änderungen und sich hieraus ggf. ergebende

Konsequenzen hinzuweisen.

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3. Mitwirkung des Auftraggebers
 

3.1 Erfüllungsort der beauftragten Beratungsleistung sind mangels abweichender

ausdrücklicher Vereinbarung die Büroräume der KP42 Advisory & Investment am

Sitz der Gesellschaft in Köln.
 

3.2 Wird eine Leistungserbringung durch KP42 Advisory & Investment am

Geschäftssitz des Auftraggebers vereinbart, sorgt dieser dafür, dass die

organisatorischen Rahmenbedingungen bei der Erfüllung des Auftrags ein

möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses

förderliches Arbeiten erlauben.
 

3.3 Der Auftraggeber erkennt an, dass eine möglichst vollständige Information von

KP42 Advisory & Investment vor und während der Ausführung des Auftrags über

alle möglicherweise auftrags relevanten Tatsachen die notwendige

Voraussetzung für eine qualitativ hochwertige Beratungsleistung darstellt.

Dies gilt auch für solche Umstände, die erst während der Ausführung des

Auftrags durch KP42 Advisory & Investment bekannt werden.
 

3.4 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass KP42 Advisory & Investment auch ohne

besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des

Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und

ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die

Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle

Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von KP42

Advisory & Investment bekannt werden.
 

3.5 Die ordnungsgemäße Erfüllung der in dieser Ziffer 3 postulierten

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers wird von KP42 Advisory & Investment

für etwaige Honorarschätzungen und/oder Pauschalhonorarvereinbarungen

regelmäßig als gegeben unterstellt. Sollte sich die Annahme im Einzelfall als

unzutreffend erweisen, wird KP42 Advisory & Investment mit dem Auftraggeber

über eine notwendige Anpassung der vorgenannten Beträge sprechen.
 

4. Berichterstattung
 

4.1 Soweit KP42 Advisory & Investment nach gegebener Vereinbarung im Rahmen der

Bearbeitung ihres Auftrags gegenüber dem Auftraggeber Ergebnisse schriftlich

zu berichten hat, ist allein diese schriftliche Darstellung maßgebend.
 

5. Verschwiegenheit
 

5.1 KP42 Advisory & Investment wird über Tatsachen und Umstände und

geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und

Betriebsgeheimnisse, des Auftraggebers, die ihr im Zusammenhang mit einem

Beratungsauftrag anvertraut oder bekannt werden, Stillschweigen bewahren. Das

gilt insbesondere auch für den Inhalt der Beratungsleistung und etwa in

diesem Zusammenhang geschaffene Werke, insbesondere auch Informationen und

Daten über Kunden des Auftraggebers.
 

5.2 Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht gegenüber Dritten, denen sich KP42

Advisory & Investment zur Erbringung ihrer Leistungen bedient, sofern KP42

Advisory & Investment sicherstellt, dass diese Dritten in gleicher Weise wie

KP42 Advisory & Investment zur Verschwiegenheit verpflichtet werden.
 

5.3 Die Verschwiegenheitspflicht gilt unbegrenzt auch über das Ende des

Vertragsverhältnisses hinaus. Sie gilt nicht für solche Umstände und/oder

Tatsachen, die öffentlich bekannt sind und/oder während oder nach Erbringung

der Leistung von KP42 Advisory & Investmentohne Zutun von KP42 Advisory &

Investment öffentlich bekannt werden. Eine weitere Ausnahme von der

Verschwiegenheitspflicht gilt im Falle gesetzlich vorgesehener

Aussageverpflichtungen.
 

5.4 KP42 Advisory & Investmentist berechtigt, den Namen des Auftraggebers, sein

Logo und die Art seiner Tätigkeit im Verhältnis zu Dritten als Referenz zu

verwenden. In diesem Zusammenhang entbindet der Auftraggeber KP42 Advisory &

Investmentim Voraus von der Pflicht zur Verschwiegenheit.
 

6. Datenverarbeitung und Kommunikation
 

6.1 Mit der Bekanntgabe seiner E-Mail-Adresse ermächtigt der Auftraggeber KP42

Advisory & Investmentausdrücklich, über diese E-Mail-Adresse mit ihm zu

kommunizieren, insbesondere Dokumente, Daten, Stellungnahmen sowie sonstige

Informationen zu übermitteln. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass

Informationen, die auf diese Weise übermittelt werden, technisch nicht

vollständig vor dem Zugriff außenstehender Dritter geschützt, irrtümlich

fehlgeleitet oder überhaupt nicht zugestellt werden können. Die Übermittlung

einer unverschlüsselten E-Mail birgt das Risiko, dass diese Nachricht von

einem unbefugten Dritten abgefangen und ihr Inhalt offengelegt wird. Jede

Vertragspartei ist berechtigt, die E-Mail-Kommunikation zu verschlüsseln oder

eine Verschlüsselung zu verlangen. In Kenntnis der mit der unverschlüsselten

E-Mail-Kommunikation verbundenen Risiken erklärt sich der Auftraggeber

mangels ausdrücklicher abweichender Vereinbarung zwischen den

Vertragspartnern damit einverstanden, dass KP42 Advisory & Investment auch

über unverschlüsselte E-Mails, einschließlich darin enthaltener Informationen

und beigefügter Dokumente, an den Auftraggeber oder an der Auftragserfüllung

beteiligte Dritte kommuniziert.
 

6.2 Obwohl KP42 Advisory & Investment Maßnahmen zum Schutz der bei ihr

gespeicherten Daten getroffen hat, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die

von KP42 Advisory & Investment übermittelten Dateien mit einem Virus befallen

sind. Der Auftraggeber hat daher sämtliche Dateien, die er KP42 Advisory &

Investment zur Verfügung stellt oder von KP42 Advisory & Investment erhält,

vor dem Versenden bzw. Öffnen mit geeigneter Anti-Viren-Software zu

überprüfen.
 

6.3 Bei einem von KP42 Advisory & Investment schuldhaft verursachten Verlust von

Daten beim Auftraggeber haftet KP42 Advisory & Investment nur für den

Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den

Auftraggeber zur Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre. Diese

Begrenzung gilt nicht, wenn und soweit die Datensicherung Teil der von KP42

Advisory & Investment zu erbringenden Leistungen ist.
 

6.4 Stellt der Auftraggeber KP42 Advisory & Investment Software und/oder Hardware

zur Verfügung, die KP42 Advisory & Investment zur Erbringung ihrer Leistungen

verwenden soll, so hat er sicherzustellen, dass die bestimmungsgemäße Nutzung

der Soft- und Hardware durch KP42 Advisory & Investmentdurch ausreichende von

etwa vorhandenen dritten Schutzrechtsinhabern eingeräumte Lizenzen und/oder

sonstige Nutzungs- und Verwertungsrechte abgedeckt ist. KP42 Advisory &

Investment darf im Verhältnis zum Auftraggeber in diesem Fall ohne weitere

eigene Prüfung von einer wirksamen Einräumung der betreffenden Nutzungs- und

Verwertungsrechte ausgehen.
 

6.5 Der Auftraggeber willigt ein, dass seine personenbezogenen und sonstigen zur

Verfügung gestellten Daten bei KP42 Advisory & Investment elektronisch

gespeichert werden.

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6.6 KP42 Advisory & Investment ist berechtigt, die ihr im Rahmen des Auftrags

anvertrauten personenbezogenen Daten im Rahmen der Zweckbestimmung zu

verarbeiten. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er im Hinblick auf die

Verarbeitung dieser Daten alle gesetzlich erforderlichen Maßnahmen getroffen

hat, insbesondere sämtliche für eine Verarbeitung dieser Daten gegebenenfalls

erforderlichen Zustimmungserklärungen der Betroffenen vorliegen.
 

6.7 KP42 Advisory & Investment kann sich für die Verarbeitung vertraulicher

Informationen und für das Hosting von Daten auf Serverstrukturen mit

Cloud-Charakter sowie für den Aufbau und den Betrieb der notwendigen

IT-Infrastruktur dritter Personen bedienen. KP42 Advisory & Investmentist

berechtigt, solchen Dritten (und wiederum deren jeweiligen

Unterauftragnehmern), die sich jeweils innerhalb der EU (z.B. Irland und

Niederlande) oder außerhalb der EU (z.B. USA) befinden können, Zugang zu

vertraulichen Informationen zu gewähren und diese physisch an sie zu

übermitteln.
 

6.8 KP42 Advisory & Investment übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die

vorstehend unter Ziffern 6.1 bis 6.7 aufgeführten Risiken sowie den Verlust

von personenbezogenen Daten entstehen, soweit der Schaden auf einfacher

Fahrlässigkeit beruht.
 

7. Zusammenarbeit mit Dritten
 

7.1 KP42 Advisory & Investment ist berechtigt, die ihr obliegenden Leistungen

ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung der

Dritten erfolgt ausschließlich durch KP42 Advisory & Investment selbst. Es

entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem

Dritten und Auftraggeber.
 

7.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei

Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mit KP42 Advisory &

Investment keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder

Gesellschaften einzugehen, deren sich KP42 Advisory & Investment zur

Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese

Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen

Beratungsleistungen beauftragen, die auch KP42 Advisory & Investment

anbietet.
 

8. Geistiges Eigentum
 

8.1 Die Urheberrechte an allen etwa im Zusammenhang mit dem Auftrag von KP42

Advisory & Investment und/oder einem von ihr beauftragten Dritten

geschaffenen Werken (insbesondere Analysen, Plänen, Gutachten, Programmen,

Entwürfen, Berechnungen, Zeichnungen etc.) verbleiben bei der KP42.
 

8.2 Diese Werke dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des

Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke

verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk

(die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung von KP42 Advisory & Investment zu

vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine

unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung von KP42

Advisory & Investment– insbesondere etwa für die Richtigkeit des betreffenden

Werkes – gegenüber Dritten.
 

8.3 Ein Verstoß gegen die Bestimmung in vorstehender Ziffer 8.2 stellt immer

einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung des Beratungsauftrags

und zur Geltendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung

und/oder Schadensersatz durch KP42 Advisory & Investment dar.

​

9. Haftungsbegrenzung
 

9.1 KP42 Advisory & Investment haftet gegenüber dem Auftraggeber nur für Schäden

– ausgenommen bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder

Gesundheit sowie bei Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1

ProdHaftG begründen. - nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe

Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von KP42

Advisory & Investment beigezogene Dritte zurückgehen.
 

9.2 Die Haftung von KP42 Advisory & Investment für Schadensersatzansprüche jeder

Art – ausgenommen bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder

Gesundheit sowie bei Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1

ProdHaftG begründen. – ist bei einfach fahrlässig verursachten Schäden auf

EUR 1.000.000 (in Worten: eine Million Euro) beschränkt. Einreden und

Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber stehen KP42

Advisory & Investment auch gegenüber Dritten zu. Leiten mehrere

Anspruchsteller aus dem zwischen KP42 Advisory & Investment und dem

Auftraggeber bestehenden Vertragsverhältnis Ansprüche aus einer fahrlässigen

Pflichtverletzung von KP42 Advisory & Investment her, gilt der vorgenannte

Höchstbetrag für die betreffenden Ansprüche aller Anspruchsteller insgesamt.

Ein einzelner Schadensfall im Sinne von dieser Ziffer 9.2 ist auch bezüglich

eines aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens

gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer

Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren

aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf

gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als

einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten

miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen.
 

9.3 Schadenersatzansprüche des Auftraggebers können nur innerhalb von sechs

Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von

drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend

gemacht werden. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf

vorsätzliches Verhalten zurückzuführen sind, sowie bei einer schuldhaften

Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Schäden, die eine

Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen. Das Recht, die

Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt.
 

9.4 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis dafür zu erbringen, das ein Schaden

auf ein Verschulden von KP42 Advisory & Investment und/oder einen von ihr

jeweils eingeschalteten Dritten zurückgeht.
 

9.5 Geht ein Schaden auf das schuldhafte Verhalten eines von KP42 Advisory &

Investment zur Leistungserbringung eingeschalteten Dritten zurück, kann KP42

Advisory & Investment einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Auftraggeber

ganz oder teilweise dadurch erfüllen, dass KP42 Advisory & Investment diesem

etwa korrespondierende Schadensersatzansprüche von KP42 Advisory & Investment

gegenüber dem betreffenden Dritten abtritt. Der Auftraggeber wird sich dann

vorrangig an diesen Dritten halten.
 

10. Honorar
 

10.1 KP42 Advisory & Investment wird die von ihr erbrachten Beratungsleistungen

grundsätzlich monatlich, bei hohen Volumina auch in kürzeren Intervallen,

abrechnen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch KP42 Advisory &

Investment fällig. KP42 Advisory & Investment kann angemessene Vorschüsse auf

Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung ihrer Leistung

von der vollen Befriedigung ihrer Ansprüche abhängig machen. Mehrere

Auftraggeber haften als Gesamtschuldner. Ist der Auftraggeber kein

Verbraucher, so ist eine Aufrechnung gegen Forderungen von KP42 Advisory &

Investment auf Vergütung und Auslagenersatz nur mit unbestrittenen oder

rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
 

10.2 Die Abrechnung erfolgt mangels ausdrücklicher abweichender Vereinbarung

jeweils nach Zeitfortschritt anhand der geleisteten Beratungstage/-stunden

aufgrund der jeweils anwendbaren Tages-/Stundensätze. Die Tages-/Stundensätze

verstehen sich als Nettohonorar. KP42 Advisory & Investment wird die

Tages-/Stundensätze in angemessenen Intervallen regelmäßig erhöhen – jedoch

nicht früher als 12 Monate vor dem erstmaligen Vertragsschluss mit dem

Auftraggeber. Soweit die von KP42 Advisory & Investment intendierte

Preiserhöhung über die allgemeine Teuerungsrate (Aufsatzpunkt Jahr des

Vertragsschlusses) hinausgeht, bedarf die Erhöhung der ausdrücklichen

schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Andernfalls stimmt der

Auftraggeber der jeweiligen Erhöhung bereits jetzt zu.
 

10.3 Das Nettohonorar erhöht sich jeweils um eine Auslagenpauschale in Höhe von

15%, die sämtliche üblicherweise entstehenden Aufwendungen, einschließlich

Telekommunikation, Backoffice, Barauslagen, Spesen und Reisekosten umfasst.
 

10.4 Alle vorgenannten Beträge (Netto-Honorar und Auslagen) erhöhen sich jeweils

um die gegebenenfalls anwendbare gesetzliche Mehrwertsteuer.
 

10.5 Kommt der Auftragnehmer mit der Zahlung fälliger Ansprüche von KP42 Advisory

& Investment in Verzug, ist KP42 Advisory & Investment berechtigt, die

weitere Leistungserbringung auszusetzen und ihre Leistungen zurückzuhalten,

bis die überfälligen Ansprüche erfüllt sind. Die Geltendmachung weiterer

Verzugsschäden durch KP42 Advisory & Investment wird hierdurch nicht berührt.
 

10.6 KP42 Advisory & Investment ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch

in elektronischer Form zu übermitteln Der Auftraggeber erklärt sich mit der

Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form ausdrücklich einverstanden.
 

11. Dauer des Vertragsverhältnisses
 

11.1 Das zwischen KP42 Advisory & Investment und dem Auftraggeber bestehende

Vertragsverhältnis kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gekündigt

werden. Bei einer Kündigung durch KP42 Advisory & Investment ist § 627 Abs. 2

BGB zu beachten. Wird er von keiner Partei gekündigt, endet der Vertrag

grundsätzlich mit Abschluss des Projekts und der entsprechenden

Rechnungslegung.
 

11.2 Wird der Vertrag durch den Auftraggeber ordentlich gekündigt, hat KP42

Advisory & Investment neben dem angefallenen bis zum Wirksamwerden der

Kündigung angefallenen Honoraren (einschließlich Auslagen) auch Anspruch auf

den Ersatz ihrer gegebenenfalls nach wirksamer Kündigung im Zusammenhang mit

dem Projekt noch anfallenden Kosten und Auslagen (bspw. aufgrund

weiterlaufender Subunternehmerverträge). § 254 BGB gilt entsprechend.
 

11.3 Eine außerordentliche Kündigung ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes

jederzeit möglich.
 

12. Streitbeilegung
 

12.1 Im Falle von Streitigkeiten gleich welcher Art aus und im Zusammenhang mit

dem Vertrag zwischen KP42 Advisory & Investment und dem Auftraggeber werden

sich die Parteien um eine einvernehmliche Regelung bemühen.

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12.2 Hinsichtlich aller Streitigkeiten, die sich aus oder in Zusammenhang mit dem

Vertrag zwischen KP42 Advisory & Investment und dem Auftraggeber ergeben und

für die keine einvernehmliche Regelung zwischen den Parteien auf der ersten

Stufe erfolgt ist, wird auf Wunsch einer Partei ein Mediationsverfahren gemäß

der Mediationsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit

e.V. (DIS) durchgeführt.
 

12.3 Sollte über die Auswahl der Person des Mediators oder inhaltlich kein

Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab

Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet. Nicht hiervon

betroffen sind Verfahren im vorläufigen Rechtsschutz oder zur

Beweissicherung, die jederzeit auch neben der durchzuführenden Mediation

möglich bleiben.
 

12.4 Als Gerichtsstand wird im Verhältnis zu Auftraggebern, die Kaufleute im Sinne

von § 38 Abs. 1 ZPO sind, das Landgericht Köln vereinbart.
 

13. Schlussbestimmungen
 

13.1 Für den Vertrag zwischen KP42 Advisory & Investment und dem Auftraggeber

(einschließlich dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen) gilt das Recht der

Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Verweisungsnormen des

internationalen Privatrechts sowie der Regelungen des UN-Kaufrechts.
 

13.2 Sofern und soweit die Parteien im Einzelfall von diesen Allgemeinen

Vertragsbedingungen abweichende Individualvereinbarungen getroffen haben,

gehen diese den Regelungen dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen vor. Im

Übrigen bleiben diese Allgemeinen Vertragsbedingungen anwendbar.
 

13.3 Änderungen und/oder Ergänzungen des zwischen KP42 Advisory & Investment und

dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages, einschließlich einer Änderung

dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen, bedürfen jeweils der Schriftform.

Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.
 

13.4 Sollten einzelne der in diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen aufgeführte

Regelungen rechtlich unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die

rechtliche Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Regelungen hiervon

unberührt. Die Anwendung von § 139 BGB wird ausgeschlossen. An Stelle der

unwirksamen und/oder undurchsetzbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und

durchsetzbare Bestimmung, die dem, was die Parteien mit der unwirksamen

und/oder undurchsetzbaren Bestimmung wirtschaftlich beabsichtigt haben, am

nächsten kommt. Dasselbe gilt für etwaige Vertragslücken.
 

13.5 Die Verwendung von Rollen- oder Funktionsbezeichnungen in diesen Allgemeinen

Vertragsbedingungen (z. B. Auftraggeber, Berater, Subunternehmer, Dritter,

Mediator, etc.) in der männlichen Form bezeichnet die Rollen und Funktionen

bei betroffenen natürlichen Personen unabhängig von ihrem biologischen

Geschlecht und/oder ihrer sexuellen Identität, die nach dem Wunsch der

Parteien von den gewählten Begriffen jeweils vollständig umfasst sein sollen.

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© 2025 by KP42 Advisory & Investment GmbH

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