
Impressum:
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KP42 Advisory & Investment GmbH
Luftschiff-Platz 26
50667 Köln
Deutschland
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HR-Nr.:
112080
USt.-ID:
DE356601676
Steuer-Nr.:
217/5756/1555
Gesch.ftsführung:
Christopher Peterka, Dr. Daniel Knapp
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Allgemeine Auftragsbedingungen - Stand April 2024
Allgemeine Auftragsbedingungen für Aufträge der
KP42 Advisory & Investment GmbH
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Auftragsbedingungen gelten für alle Verträge der KP42 Advisory &
Investment GmbH (“KP42“) und ihren Auftraggebern, soweit nicht im Einzelfall
etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend
vorgeschrieben ist. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses gültige Fassung.
1.2 Diese Auftragsbedingungen gelten in der jeweils gültigen Version auch für
alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, sofern bei
Zusatzverträgen, Auftragserweiterungen und/oder anderen Vereinbarungen
zwischen dem Auftraggeber und KP42 Advisory & Investment nicht ausdrücklich
auf ihre Geltung hingewiesen wird.
1.3 Entgegenstehende Auftragsbedingungen des Auftraggebers finden keine
Anwendung, es sei denn, diese werden von KP42 Advisory & Investment
ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.4 Dritte können aus dem Vertrag zwischen KP42 Advisory & Investment und dem
Auftraggeber nur dann Ansprüche herleiten, wenn dies im jeweiligen Einzelfall
ausdrücklich vereinbart wurde; in diesem Fall finden diese
Auftragsbedingungen auch im Verhältnis zu den jeweils berechtigten Dritten
Anwendung.
2. Umfang des Auftrags
2.1 Der Umfang des Beratungsauftrags wird im Einzelfall vertraglich zwischen dem
Auftraggeber und KP42 Advisory & Investment vereinbart.
2.2 Gegenstand des Auftrags ist jeweils die Leistung der vereinbarten Dienste,
nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg.
2.3 KP42 Advisory & Investment ist bei der Erbringung der Beratungsleistung
weisungsfrei und handelt in eigener Verantwortung. Es besteht keine Bindung
an einen Arbeitsort oder eine bestimmte Arbeitszeit.
2.4 KP42 Advisory & Investment bzw. die von ihr zur Erbringung der geschuldeten
Dienste eingesetzten Berater übernehmen im Zusammenhang mit den von ihnen zu
erbringenden Leistungen keine Aufgaben der Geschäftsführung beim
Auftraggeber.
2.5 Alle etwa im Zusammenhang mit der beauftragten Leistung stehenden
Beschlussgegenstände sind vom Auftraggeber nach eigener Abwägung der hiermit
gegebenenfalls verbundenen Chancen und Risiken eigenverantwortlich zu
entscheiden. Die Leistungen von KP42 Advisory & Investment beschränken sich
auf die Vorbereitung – insbesondere die Ermittlung, Aufbereitung und
Auswertung hierfür gegebenenfalls relevanter Informationen.
2.6 KP42 Advisory & Investment erbringt ihre Leistung auf der Grundlage der im
Zeitpunkt der Leistungserbringung vorhandenen Sach- und Rechtslage. Ändert
sich diese nachträglich, ist KP42 Advisory & Investment nicht verpflichtet,
den Auftraggeber auf diese Änderungen und sich hieraus ggf. ergebende
Konsequenzen hinzuweisen.
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3. Mitwirkung des Auftraggebers
3.1 Erfüllungsort der beauftragten Beratungsleistung sind mangels abweichender
ausdrücklicher Vereinbarung die Büroräume der KP42 Advisory & Investment am
Sitz der Gesellschaft in Köln.
3.2 Wird eine Leistungserbringung durch KP42 Advisory & Investment am
Geschäftssitz des Auftraggebers vereinbart, sorgt dieser dafür, dass die
organisatorischen Rahmenbedingungen bei der Erfüllung des Auftrags ein
möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses
förderliches Arbeiten erlauben.
3.3 Der Auftraggeber erkennt an, dass eine möglichst vollständige Information von
KP42 Advisory & Investment vor und während der Ausführung des Auftrags über
alle möglicherweise auftrags relevanten Tatsachen die notwendige
Voraussetzung für eine qualitativ hochwertige Beratungsleistung darstellt.
Dies gilt auch für solche Umstände, die erst während der Ausführung des
Auftrags durch KP42 Advisory & Investment bekannt werden.
3.4 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass KP42 Advisory & Investment auch ohne
besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des
Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und
ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die
Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle
Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von KP42
Advisory & Investment bekannt werden.
3.5 Die ordnungsgemäße Erfüllung der in dieser Ziffer 3 postulierten
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers wird von KP42 Advisory & Investment
für etwaige Honorarschätzungen und/oder Pauschalhonorarvereinbarungen
regelmäßig als gegeben unterstellt. Sollte sich die Annahme im Einzelfall als
unzutreffend erweisen, wird KP42 Advisory & Investment mit dem Auftraggeber
über eine notwendige Anpassung der vorgenannten Beträge sprechen.
4. Berichterstattung
4.1 Soweit KP42 Advisory & Investment nach gegebener Vereinbarung im Rahmen der
Bearbeitung ihres Auftrags gegenüber dem Auftraggeber Ergebnisse schriftlich
zu berichten hat, ist allein diese schriftliche Darstellung maßgebend.
5. Verschwiegenheit
5.1 KP42 Advisory & Investment wird über Tatsachen und Umstände und
geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und
Betriebsgeheimnisse, des Auftraggebers, die ihr im Zusammenhang mit einem
Beratungsauftrag anvertraut oder bekannt werden, Stillschweigen bewahren. Das
gilt insbesondere auch für den Inhalt der Beratungsleistung und etwa in
diesem Zusammenhang geschaffene Werke, insbesondere auch Informationen und
Daten über Kunden des Auftraggebers.
5.2 Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht gegenüber Dritten, denen sich KP42
Advisory & Investment zur Erbringung ihrer Leistungen bedient, sofern KP42
Advisory & Investment sicherstellt, dass diese Dritten in gleicher Weise wie
KP42 Advisory & Investment zur Verschwiegenheit verpflichtet werden.
5.3 Die Verschwiegenheitspflicht gilt unbegrenzt auch über das Ende des
Vertragsverhältnisses hinaus. Sie gilt nicht für solche Umstände und/oder
Tatsachen, die öffentlich bekannt sind und/oder während oder nach Erbringung
der Leistung von KP42 Advisory & Investmentohne Zutun von KP42 Advisory &
Investment öffentlich bekannt werden. Eine weitere Ausnahme von der
Verschwiegenheitspflicht gilt im Falle gesetzlich vorgesehener
Aussageverpflichtungen.
5.4 KP42 Advisory & Investmentist berechtigt, den Namen des Auftraggebers, sein
Logo und die Art seiner Tätigkeit im Verhältnis zu Dritten als Referenz zu
verwenden. In diesem Zusammenhang entbindet der Auftraggeber KP42 Advisory &
Investmentim Voraus von der Pflicht zur Verschwiegenheit.
6. Datenverarbeitung und Kommunikation
6.1 Mit der Bekanntgabe seiner E-Mail-Adresse ermächtigt der Auftraggeber KP42
Advisory & Investmentausdrücklich, über diese E-Mail-Adresse mit ihm zu
kommunizieren, insbesondere Dokumente, Daten, Stellungnahmen sowie sonstige
Informationen zu übermitteln. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass
Informationen, die auf diese Weise übermittelt werden, technisch nicht
vollständig vor dem Zugriff außenstehender Dritter geschützt, irrtümlich
fehlgeleitet oder überhaupt nicht zugestellt werden können. Die Übermittlung
einer unverschlüsselten E-Mail birgt das Risiko, dass diese Nachricht von
einem unbefugten Dritten abgefangen und ihr Inhalt offengelegt wird. Jede
Vertragspartei ist berechtigt, die E-Mail-Kommunikation zu verschlüsseln oder
eine Verschlüsselung zu verlangen. In Kenntnis der mit der unverschlüsselten
E-Mail-Kommunikation verbundenen Risiken erklärt sich der Auftraggeber
mangels ausdrücklicher abweichender Vereinbarung zwischen den
Vertragspartnern damit einverstanden, dass KP42 Advisory & Investment auch
über unverschlüsselte E-Mails, einschließlich darin enthaltener Informationen
und beigefügter Dokumente, an den Auftraggeber oder an der Auftragserfüllung
beteiligte Dritte kommuniziert.
6.2 Obwohl KP42 Advisory & Investment Maßnahmen zum Schutz der bei ihr
gespeicherten Daten getroffen hat, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die
von KP42 Advisory & Investment übermittelten Dateien mit einem Virus befallen
sind. Der Auftraggeber hat daher sämtliche Dateien, die er KP42 Advisory &
Investment zur Verfügung stellt oder von KP42 Advisory & Investment erhält,
vor dem Versenden bzw. Öffnen mit geeigneter Anti-Viren-Software zu
überprüfen.
6.3 Bei einem von KP42 Advisory & Investment schuldhaft verursachten Verlust von
Daten beim Auftraggeber haftet KP42 Advisory & Investment nur für den
Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den
Auftraggeber zur Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre. Diese
Begrenzung gilt nicht, wenn und soweit die Datensicherung Teil der von KP42
Advisory & Investment zu erbringenden Leistungen ist.
6.4 Stellt der Auftraggeber KP42 Advisory & Investment Software und/oder Hardware
zur Verfügung, die KP42 Advisory & Investment zur Erbringung ihrer Leistungen
verwenden soll, so hat er sicherzustellen, dass die bestimmungsgemäße Nutzung
der Soft- und Hardware durch KP42 Advisory & Investmentdurch ausreichende von
etwa vorhandenen dritten Schutzrechtsinhabern eingeräumte Lizenzen und/oder
sonstige Nutzungs- und Verwertungsrechte abgedeckt ist. KP42 Advisory &
Investment darf im Verhältnis zum Auftraggeber in diesem Fall ohne weitere
eigene Prüfung von einer wirksamen Einräumung der betreffenden Nutzungs- und
Verwertungsrechte ausgehen.
6.5 Der Auftraggeber willigt ein, dass seine personenbezogenen und sonstigen zur
Verfügung gestellten Daten bei KP42 Advisory & Investment elektronisch
gespeichert werden.
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6.6 KP42 Advisory & Investment ist berechtigt, die ihr im Rahmen des Auftrags
anvertrauten personenbezogenen Daten im Rahmen der Zweckbestimmung zu
verarbeiten. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er im Hinblick auf die
Verarbeitung dieser Daten alle gesetzlich erforderlichen Maßnahmen getroffen
hat, insbesondere sämtliche für eine Verarbeitung dieser Daten gegebenenfalls
erforderlichen Zustimmungserklärungen der Betroffenen vorliegen.
6.7 KP42 Advisory & Investment kann sich für die Verarbeitung vertraulicher
Informationen und für das Hosting von Daten auf Serverstrukturen mit
Cloud-Charakter sowie für den Aufbau und den Betrieb der notwendigen
IT-Infrastruktur dritter Personen bedienen. KP42 Advisory & Investmentist
berechtigt, solchen Dritten (und wiederum deren jeweiligen
Unterauftragnehmern), die sich jeweils innerhalb der EU (z.B. Irland und
Niederlande) oder außerhalb der EU (z.B. USA) befinden können, Zugang zu
vertraulichen Informationen zu gewähren und diese physisch an sie zu
übermitteln.
6.8 KP42 Advisory & Investment übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die
vorstehend unter Ziffern 6.1 bis 6.7 aufgeführten Risiken sowie den Verlust
von personenbezogenen Daten entstehen, soweit der Schaden auf einfacher
Fahrlässigkeit beruht.
7. Zusammenarbeit mit Dritten
7.1 KP42 Advisory & Investment ist berechtigt, die ihr obliegenden Leistungen
ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung der
Dritten erfolgt ausschließlich durch KP42 Advisory & Investment selbst. Es
entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem
Dritten und Auftraggeber.
7.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei
Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mit KP42 Advisory &
Investment keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder
Gesellschaften einzugehen, deren sich KP42 Advisory & Investment zur
Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese
Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen
Beratungsleistungen beauftragen, die auch KP42 Advisory & Investment
anbietet.
8. Geistiges Eigentum
8.1 Die Urheberrechte an allen etwa im Zusammenhang mit dem Auftrag von KP42
Advisory & Investment und/oder einem von ihr beauftragten Dritten
geschaffenen Werken (insbesondere Analysen, Plänen, Gutachten, Programmen,
Entwürfen, Berechnungen, Zeichnungen etc.) verbleiben bei der KP42.
8.2 Diese Werke dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des
Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke
verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk
(die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung von KP42 Advisory & Investment zu
vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine
unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung von KP42
Advisory & Investment– insbesondere etwa für die Richtigkeit des betreffenden
Werkes – gegenüber Dritten.
8.3 Ein Verstoß gegen die Bestimmung in vorstehender Ziffer 8.2 stellt immer
einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung des Beratungsauftrags
und zur Geltendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung
und/oder Schadensersatz durch KP42 Advisory & Investment dar.
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9. Haftungsbegrenzung
9.1 KP42 Advisory & Investment haftet gegenüber dem Auftraggeber nur für Schäden
– ausgenommen bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit sowie bei Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1
ProdHaftG begründen. - nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von KP42
Advisory & Investment beigezogene Dritte zurückgehen.
9.2 Die Haftung von KP42 Advisory & Investment für Schadensersatzansprüche jeder
Art – ausgenommen bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit sowie bei Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1
ProdHaftG begründen. – ist bei einfach fahrlässig verursachten Schäden auf
EUR 1.000.000 (in Worten: eine Million Euro) beschränkt. Einreden und
Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber stehen KP42
Advisory & Investment auch gegenüber Dritten zu. Leiten mehrere
Anspruchsteller aus dem zwischen KP42 Advisory & Investment und dem
Auftraggeber bestehenden Vertragsverhältnis Ansprüche aus einer fahrlässigen
Pflichtverletzung von KP42 Advisory & Investment her, gilt der vorgenannte
Höchstbetrag für die betreffenden Ansprüche aller Anspruchsteller insgesamt.
Ein einzelner Schadensfall im Sinne von dieser Ziffer 9.2 ist auch bezüglich
eines aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens
gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer
Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren
aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf
gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als
einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten
miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen.
9.3 Schadenersatzansprüche des Auftraggebers können nur innerhalb von sechs
Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von
drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend
gemacht werden. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf
vorsätzliches Verhalten zurückzuführen sind, sowie bei einer schuldhaften
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Schäden, die eine
Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen. Das Recht, die
Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt.
9.4 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis dafür zu erbringen, das ein Schaden
auf ein Verschulden von KP42 Advisory & Investment und/oder einen von ihr
jeweils eingeschalteten Dritten zurückgeht.
9.5 Geht ein Schaden auf das schuldhafte Verhalten eines von KP42 Advisory &
Investment zur Leistungserbringung eingeschalteten Dritten zurück, kann KP42
Advisory & Investment einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Auftraggeber
ganz oder teilweise dadurch erfüllen, dass KP42 Advisory & Investment diesem
etwa korrespondierende Schadensersatzansprüche von KP42 Advisory & Investment
gegenüber dem betreffenden Dritten abtritt. Der Auftraggeber wird sich dann
vorrangig an diesen Dritten halten.
10. Honorar
10.1 KP42 Advisory & Investment wird die von ihr erbrachten Beratungsleistungen
grundsätzlich monatlich, bei hohen Volumina auch in kürzeren Intervallen,
abrechnen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch KP42 Advisory &
Investment fällig. KP42 Advisory & Investment kann angemessene Vorschüsse auf
Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung ihrer Leistung
von der vollen Befriedigung ihrer Ansprüche abhängig machen. Mehrere
Auftraggeber haften als Gesamtschuldner. Ist der Auftraggeber kein
Verbraucher, so ist eine Aufrechnung gegen Forderungen von KP42 Advisory &
Investment auf Vergütung und Auslagenersatz nur mit unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
10.2 Die Abrechnung erfolgt mangels ausdrücklicher abweichender Vereinbarung
jeweils nach Zeitfortschritt anhand der geleisteten Beratungstage/-stunden
aufgrund der jeweils anwendbaren Tages-/Stundensätze. Die Tages-/Stundensätze
verstehen sich als Nettohonorar. KP42 Advisory & Investment wird die
Tages-/Stundensätze in angemessenen Intervallen regelmäßig erhöhen – jedoch
nicht früher als 12 Monate vor dem erstmaligen Vertragsschluss mit dem
Auftraggeber. Soweit die von KP42 Advisory & Investment intendierte
Preiserhöhung über die allgemeine Teuerungsrate (Aufsatzpunkt Jahr des
Vertragsschlusses) hinausgeht, bedarf die Erhöhung der ausdrücklichen
schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Andernfalls stimmt der
Auftraggeber der jeweiligen Erhöhung bereits jetzt zu.
10.3 Das Nettohonorar erhöht sich jeweils um eine Auslagenpauschale in Höhe von
15%, die sämtliche üblicherweise entstehenden Aufwendungen, einschließlich
Telekommunikation, Backoffice, Barauslagen, Spesen und Reisekosten umfasst.
10.4 Alle vorgenannten Beträge (Netto-Honorar und Auslagen) erhöhen sich jeweils
um die gegebenenfalls anwendbare gesetzliche Mehrwertsteuer.
10.5 Kommt der Auftragnehmer mit der Zahlung fälliger Ansprüche von KP42 Advisory
& Investment in Verzug, ist KP42 Advisory & Investment berechtigt, die
weitere Leistungserbringung auszusetzen und ihre Leistungen zurückzuhalten,
bis die überfälligen Ansprüche erfüllt sind. Die Geltendmachung weiterer
Verzugsschäden durch KP42 Advisory & Investment wird hierdurch nicht berührt.
10.6 KP42 Advisory & Investment ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch
in elektronischer Form zu übermitteln Der Auftraggeber erklärt sich mit der
Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form ausdrücklich einverstanden.
11. Dauer des Vertragsverhältnisses
11.1 Das zwischen KP42 Advisory & Investment und dem Auftraggeber bestehende
Vertragsverhältnis kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gekündigt
werden. Bei einer Kündigung durch KP42 Advisory & Investment ist § 627 Abs. 2
BGB zu beachten. Wird er von keiner Partei gekündigt, endet der Vertrag
grundsätzlich mit Abschluss des Projekts und der entsprechenden
Rechnungslegung.
11.2 Wird der Vertrag durch den Auftraggeber ordentlich gekündigt, hat KP42
Advisory & Investment neben dem angefallenen bis zum Wirksamwerden der
Kündigung angefallenen Honoraren (einschließlich Auslagen) auch Anspruch auf
den Ersatz ihrer gegebenenfalls nach wirksamer Kündigung im Zusammenhang mit
dem Projekt noch anfallenden Kosten und Auslagen (bspw. aufgrund
weiterlaufender Subunternehmerverträge). § 254 BGB gilt entsprechend.
11.3 Eine außerordentliche Kündigung ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes
jederzeit möglich.
12. Streitbeilegung
12.1 Im Falle von Streitigkeiten gleich welcher Art aus und im Zusammenhang mit
dem Vertrag zwischen KP42 Advisory & Investment und dem Auftraggeber werden
sich die Parteien um eine einvernehmliche Regelung bemühen.
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12.2 Hinsichtlich aller Streitigkeiten, die sich aus oder in Zusammenhang mit dem
Vertrag zwischen KP42 Advisory & Investment und dem Auftraggeber ergeben und
für die keine einvernehmliche Regelung zwischen den Parteien auf der ersten
Stufe erfolgt ist, wird auf Wunsch einer Partei ein Mediationsverfahren gemäß
der Mediationsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit
e.V. (DIS) durchgeführt.
12.3 Sollte über die Auswahl der Person des Mediators oder inhaltlich kein
Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab
Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet. Nicht hiervon
betroffen sind Verfahren im vorläufigen Rechtsschutz oder zur
Beweissicherung, die jederzeit auch neben der durchzuführenden Mediation
möglich bleiben.
12.4 Als Gerichtsstand wird im Verhältnis zu Auftraggebern, die Kaufleute im Sinne
von § 38 Abs. 1 ZPO sind, das Landgericht Köln vereinbart.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Für den Vertrag zwischen KP42 Advisory & Investment und dem Auftraggeber
(einschließlich dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen) gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Verweisungsnormen des
internationalen Privatrechts sowie der Regelungen des UN-Kaufrechts.
13.2 Sofern und soweit die Parteien im Einzelfall von diesen Allgemeinen
Vertragsbedingungen abweichende Individualvereinbarungen getroffen haben,
gehen diese den Regelungen dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen vor. Im
Übrigen bleiben diese Allgemeinen Vertragsbedingungen anwendbar.
13.3 Änderungen und/oder Ergänzungen des zwischen KP42 Advisory & Investment und
dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages, einschließlich einer Änderung
dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen, bedürfen jeweils der Schriftform.
Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.
13.4 Sollten einzelne der in diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen aufgeführte
Regelungen rechtlich unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die
rechtliche Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Regelungen hiervon
unberührt. Die Anwendung von § 139 BGB wird ausgeschlossen. An Stelle der
unwirksamen und/oder undurchsetzbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und
durchsetzbare Bestimmung, die dem, was die Parteien mit der unwirksamen
und/oder undurchsetzbaren Bestimmung wirtschaftlich beabsichtigt haben, am
nächsten kommt. Dasselbe gilt für etwaige Vertragslücken.
13.5 Die Verwendung von Rollen- oder Funktionsbezeichnungen in diesen Allgemeinen
Vertragsbedingungen (z. B. Auftraggeber, Berater, Subunternehmer, Dritter,
Mediator, etc.) in der männlichen Form bezeichnet die Rollen und Funktionen
bei betroffenen natürlichen Personen unabhängig von ihrem biologischen
Geschlecht und/oder ihrer sexuellen Identität, die nach dem Wunsch der
Parteien von den gewählten Begriffen jeweils vollständig umfasst sein sollen.
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